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Alle Fakten zum Umstieg von der Handy-Signatur auf die ID Austria im Überblick.

Stimmungsbild: Frau nutzt ihr Smartphone und lächelt dabei.

Mit 05.12.2023 wird die Handy-Signatur endgültig und vollständig zur ID Austria migrieren. Wir fassen für Sie die wichtigsten Facts zum Umstieg auf die ID Austria zusammen:

- Wann kommt die Umstellung zur ID Austria? Was bedeutet das?

Das Ende des Parallelbetriebs von Handy-Signatur und ID Austria wurde mit 05.12.2023 avisiert. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt eine ID Austria für die Nutzung von e-Government Services sowie Services aus der Wirtschaft nötig sein wird. Die qualifizierte Signatur wird mit Ihrem bestehenden Zertifikat (auch ohne Umstieg) weiterhin möglich sein.

- Was ist die ID Austria?

Die ID Austria ist die Weiterentwicklung von Handy-Signatur und Bürgerkarte. Mit der ID Austria können Sie, wie bereits mit Ihrer Handy-Signatur, Ihre Identität gegenüber digitalen Anwendungen und Diensten nachweisen.

Die Funktionalität bleibt in vielen Punkten dieselbe: Sie können sich weiterhin bei allen Services anmelden, die eine Anmeldung mit Handy-Signatur anbieten. Sie können außerdem weiterhin Dokumente qualifiziert elektronisch signieren. Zur komfortablen Signatur können Sie bspw. auch in Zukunft A-Trust PDF Sign oder ihr A-Trust Konto verwenden.

Zusätzlich dient die ID Austria als digitale Ausweisplattform: Mit Ihrer ID Austria (mit Vollfunktion) können Sie sich auch im Alltag ausweisen, z.B. durch den digitalen Führerschein oder durch den digitalen Altersnachweis. Weitere digitale Ausweise sollen folgen.

- Was sind die Stufen der ID Austria?

Die ID Austria besteht aus zwei Stufen: Basisfunktion und Vollfunktion.

ID Austria mit Basisfunktion

Die Basisfunktion der ID Austria enthält alle Funktionen der Handy-Signatur. Auch Signaturen mittels SMS-TAN sind weiterhin möglich.

Die Handy-Signatur kann jederzeit über einen Online-Prozess auf die ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden. Dabei müssen die Anmeldedaten und auch die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur übernommen werden. Beachten Sie, dass die Umstellung zur ID Austria abzuschließen ist, bevor die Gültigkeit der Handy-Signatur abläuft, andernfalls ist eine neuerliche Registrierung notwendig.

ID Austria mit Vollfunktion

Die Vollfunktion der ID Austria eröffnet zusätzlich zu den Funktionen der Handy-Signatur auch neue Einsatzmöglichkeiten, wie z.B. die Ausweisfunktion am Smartphone (vorerst nur in Österreich). Signaturen mittels SMS-TAN werden in der Vollfunktion der ID Austria nicht mehr unterstützt.

Aus Sicherheitsgründen ist für die Registrierung der ID Austria mit Vollfunktion eine behördliche Identitätsfeststellung notwendig. Sollten Sie bereits eine behördlich registrierte Handy-Signatur besitzen (z.B. durch die Ausstellung über eine Behörde wie bspw. FinanzOnline), kann diese schon direkt mittels Umstiegs in der App „Digitales Amt“ auf die ID Austria mit Vollfunktion umgestellt werden. Dabei müssen die Anmeldedaten und die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur übernommen werden.

- Kann ich überprüfen, ob meine Handy-Signatur behördlich ausgestellt wurde?

In der App „Digitales Amt“ werden Ihnen bei der Anmeldung mit Handy-Signatur automatisch die für Ihre Handy-Signatur verfügbaren Umstiegsprozesse angeboten.

Wenn Sie in der App bereits angemeldet sind, öffnen Sie den Tab „Profil“. Dort sehen Sie einen der folgenden Buttons:

  • „Umstellen auf ID Austria“: Ihre Handy-Signatur wurde behördlich registriert (z.B. bei einem Magistrat oder über FinanzOnline) und kann direkt hier auf die Vollfunktion der ID Austria aufgewertet werden.
  • „Umstellen auf ID Austria (Basisfunktion)“: Ihre Handy-Signatur wurde nicht behördlich registriert (z.B. via A1, Postamt oder Sozialversicherung) und kann online nur auf die Basisfunktion der ID Austria umgestellt werden.

- Wie erfolgt die Migration von Handy-Signatur zur ID Austria?

...mit einer behördlich registrierten Handy-Signatur zur ID Austria?

Für die Umstellung auf Ihre ID Austria mit Vollfunktion benötigen Sie neben einer behördlich registrierten Handy-Signatur sowie Ihrer Mobiltelefonnummer und dem Signatur-Passwort einen gültigen österreichischen Personalausweis oder Reisepass.

Sie benötigen außerdem die aktuellste Version der App „Digitales Amt“ sowie ein Smartphone mit aktivierter Fingerabdruck-Funktion oder Gesichtserkennung/Iriserkennung.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier.

...mit einer behördlich registrierten Handy-Signatur zur ID Austria mit Basisfunktion?

Die Umstellung auf eine ID Austria mit Basisfunktion ist jederzeit online, selbstständig und auch ohne Eingabe einer Ausweisnummer im Web unter oesterreich.gv.at oder in Ihrer App „Digitales Amt“ möglich.

...mit einer nicht behördlich registrierten Handy-Signatur zur ID Austria mit Vollfunktion?

Sie haben Ihre Handy-Signatur von einer nicht behördlichen Stelle (z.B. A1, Postamt) erhalten und sind bereits in der App „Digitales Amt“ angemeldet? Besuchen Sie eine Behörde zur Identitätsfeststellung und erhalten Sie von den Behördenmitarbeitenden eine TAN in Ihrer App „Digitales Amt“. Führen Sie mit wenigen Klicks die Umstellung direkt in der App durch. Ihre ID Austria ist danach sofort einsatzbereit.

Detaillierte Informationen finden Sie hier.

...mit einer nicht behördlich registrierten Handy-Signatur zur ID Austria mit Basisfunktion?

Die Umstellung auf eine ID Austria mit Basisfunktionen ist jederzeit selbstständig und auch ohne Gang zur Behörde direkt im Web unter oesterreich.gv.at oder in Ihrer App „Digitales Amt“ möglich.

- Was passiert, wenn ich nicht vor Ende des Parallelbetriebs zur ID Austria migriere?

Ihr bestehendes Zertifikat kann in dieser Form auch weiterhin für die qualifizierte elektronische Signatur verwendet werden (z.B. in PDF Sign oder den Lösungen unserer Partnerunternehmen). Für eGovernment Anwendungen ist jedoch jedenfalls eine ID Austria notwendig. Nutzende werden beim nächsten Anmeldeversuch zu einer Website umgeleitet, um die Handy-Signatur in einem unkomplizierten Prozess in die ID Austria Basic umzuwandeln.

- Kann ich die A-Trust Signatur App weiterhin verwenden?

Ja, die Auslösung des zweiten Faktors über die A-Trust Signatur App steht Ihnen weiterhin zur Verfügung. So signieren Sie schnell, sicher und komfortabel mittels Geräte-PIN, Face-ID oder Fingerprint.

- Ist eine Authentifikation ohne die Verwendung von biometrischen Merkmalen möglich?

Grundsätzlich gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, den 2. Authentifizierungsfaktor auszulösen; folgende beiden Optionen kommen dabei gänzlich ohne Biometrie aus:

1. Geräte-PIN: Einerseits besteht die Möglichkeit, den zweiten Faktor über die Geräte-PIN in der A-Trust Signatur App auszulösen.

2. FIDO-Token: Andererseits kann der 2. Faktor auch über einen sogenannten FIDO-Token ausgelöst werden, welcher am Laptop bzw. Computer ähnlich einem USB-Stick angesteckt werden kann und mit einer, von der signierenden Person gewählten, PIN geschützt ist. Auch hier muss allerdings beachtet werden, dass für die Auslösung der Handy-Signatur & ID Austria aus Sicherheitsgründen nur bestimmte, zertifizierte Token verwendet werden können. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.

- Wie signiere ich ein Dokument mit der ID Austria?

Die Handhabung der ID Austria zur qualifizierten elektronischen Signatur bleibt gewohnt einfach: Laden Sie das Dokument bspw. im A-Trust Konto, bei A-Trust PDF Sign oder im eigenen Signaturtool hoch und melden Sie sich mittels Benutzernamen oder Handynummer und Signaturpasswort über die gewohnte A-Trust Schnittstelle an. Geben Sie anschließend die Unterschrift mittels zweiten Faktors (z.B. über die A-Trust Signatur App, die Digitale Amt App oder einen gekoppelten FIDO Token) frei.

Weitere und ausführlichere FAQs zur ID Austria finden Sie hier.